Wie funktioniert ein Mahnverfahren? Alles über den Mahnwesen Ablauf

Wie funktioniert ein Mahnverfahren? Alles über den Mahnwesen Ablauf

Allzu oft erlebt man es nicht im privaten Bereich. Noch eher als Gewerbetreibender: Jemand schuldet uns Geld und zahlt einfach nicht. Was macht man in solchen Fällen? Sollte gleich ein Anwalt eingeschaltet werden? Oder muss man einen anderen Weg gehen? Kann man dem Schuldner vielleicht schon nach ein paar Tagen Frist den Gerichtsvollzieher vorbeischicken? Wir

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Allzu oft erlebt man es nicht im privaten Bereich. Noch eher als Gewerbetreibender: Jemand schuldet uns Geld und zahlt einfach nicht. Was macht man in solchen Fällen? Sollte gleich ein Anwalt eingeschaltet werden? Oder muss man einen anderen Weg gehen? Kann man dem Schuldner vielleicht schon nach ein paar Tagen Frist den Gerichtsvollzieher vorbeischicken? Wir sehen uns die Sache an und klären auf was zu tun, wenn Schuldner das Geld einfach nicht herausrücken.

Wie entsteht eine offene Forderung?

Im privaten Bereich passiert so etwas, wenn Sie einer Firma Geld zur Verfügung stellen. Zum Beispiel einer Reiseagentur in Form einer Vorauszahlung. Die Reise wird abgesagt, Sie möchten Ihre Anzahlung wiederhaben. Doch sie kommt nicht. Die Firma rückt das Geld nicht heraus. Aus welchen Gründen auch immer. Im Geschäftsleben passiert es schon öfter, dass Rechnungen geschrieben werden an Kunden. Nur sein Geld bekommt man nicht überwiesen. Sei es von B2C Kundschaft oder von anderen Unternehmen, also B2B Geschäfte. Das Vorgehen ist immer ähnlich.

Fakt ist auf jeden Fall: Wir sind der Ansicht jemand schuldet uns Geld und wir wollen es wieder.

Die erste Maßnahme ist, schriftlich eine Frist zu setzen. Also ein genaues Datum festzulegen, zu dem die Zahlung getätigt werden muss. Hierfür sieht der Gesetzgeber mindestens 2 Wochen voraus. Kürzer darf die Fälligkeit nicht sein. Üblicherweise nennt man ein solches Dokument zunächst eine Zahlungserinnerung. Bei der Erstellung unterstützen Sie gern Experten in diesem Bereich. Das sind sogenannte Inkassounternehmen. Recherchieren Sie online nach Inkasso Hamburg, Köln oder Berlin und finden Sie einen passenden Partner für Ihr Mahnwesen. Tipp: Versenden Sie Ihre Zahlungserinnerung als Einschreiben, zwecks Beweislast. Ab diesem Zeitpunkt besteht eine offene Forderung. Sollte keine Zahlung innerhalb der festgesetzten Fälligkeit erfolgen, dann gerät der Schuldner in den sogenannten Verzug.

Wichtiger Hinweis: Schicken Sie als Gewebetreibender grundsätzlich jede Rechnung von Anfang an mit einem Zahlungsziel von 14 oder mehr Tagen. Oder mit einem bestimmten Datum als Frist an die Kunden. Dann benötigt es keine Zahlungserinnerung, sondern der Verzug setzt gleich ab dem in der Rechnung genannten Termin ein. Ab dann kann nämlich das Mahnverfahren sofort beginnen.

Übrigens: Sobald der Schuldner in Verzug geraten ist tickt die Uhr zu seinen Ungunsten. Denn ab nun ist es möglich die Tage bis zur Zahlung mit Verzugszinsen zu belasten. Das heißt, auf den ursprünglichen Betrag dürfen nun Zinsen aufgeschlagen werden. Wie hoch dieser ist, das ist per Gesetz im BGB festgelegt.

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Mahnverfahren bei Verzug der Zahlung

Gesetzlich vorgesehen ist es nun die erste Mahnung zu verschicken. Und mit erste Mahnung meint man auch einen Titel, der erkennen lässt, dass es sich genau darum handelt. Das ist formal so erforderlich. Auch in dieser wird eine neue Zahlungsfrist gesetzt. Per Gesetz müssen es wieder 14 Tage oder mehr sein.

Für den Schuldner bleiben in dem Fall drei Optionen:

  • Widerspruch gegen die Zahlung erheben
  • Bezahlen
  • Ignorieren

Wichtig zu wissen: Für die erste Mahnung dürfen Unternehmen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr verlangen. Wie viel das ist, auch dafür gibt es gesetzliche Vorgaben.

Verläuft das Zahlungsziel für diesen Mahnbescheid im Sande, dann könnte man sich theoretisch ans Gericht wenden. Doch in der betrieblichen Praxis sieht man davon ab. In dem Fall wird es erst einmal Zeit für die zweite Mahnung. Bei der zweiten Mahnung läuft es genauso, wie es bei der ersten der Fall war. Der Gläubiger mahnt den Schuldner an und setzt wieder eine neue Fälligkeit. Sollte nach Ablauf der Frist noch immer kein Zahlungseingang erfolgt sein, dann hat man die Wahl:

Zu beachten ist: die zweite oder dritte Mahnung sind freiwillig. Meist nutzen Unternehmen sie, um säumige Kunden nicht gleich zu verprellen. Manche machen zwei, manche drei. Da hat jede Firma eigene Vorgaben im internen Mahnverfahren. Doch in der Regel ist die dritte Stufe so gut wie sicher die letzte Mahnung. Als weiteren Schritt folgt normalerweise das gerichtliche Mahnverfahren.

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Das gerichtliche Mahnverfahren bei Verzug – wie läuft es ab?

Wenn ein Gläubiger seinen Schuldner rechtswirksam abgemahnt hat, und dieser hat nicht vor Ablauf gezahlt, dann besteht die Option ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten zu lassen. Das ist relativ betrachtet ein einfacher Vorgang. Man wendet sich ans Gericht und zeigt auf, dass ein Schuldner seine Rechnung nicht gezahlt hat. Hierfür müssen Dokumente vorgelegt werden, die das nachweisen. Genau deshalb ist es wichtig, dass solche Mahnungen immer per Einschreiben geschickt werden.

Liegt alles ordnungsgemäß vor, dann wird sich das Gericht zunächst nicht damit befassen, ob zwischen Gläubiger und Schuldner ein berechtigter Anspruch besteht. Hier geht es nur darum, dass die Mahnungen ordnungsgemäß gelaufen sind.

Vom Gericht wird dann dem Schuldner ein Dokument zugestellt. Es enthält Angaben darüber, dass Partei A von Partei B Geld verlangt. Partei B ist offensichtlich in Verzug. Daher bitte bezahlen. Man kann in diesem Fall schon sagen, dass erste rechtliche Schritte am Laufen sind. Nun wird das Schreiben offiziell zugestellt. Für den Schuldner bleiben zwei Optionen:

  • Gegenklage
  • Bezahlen

In der Praxis streiten sich Parteien immer wieder darüber, ob denn eine Forderung überhaupt berechtigt ist. Eine Firma ist unzufrieden mit der Lieferung und akzeptiert sie nicht aufgrund von Mängeln. Dennoch leitet das Mahnwesen des Lieferanten das komplette Mahnverfahren ein. Aus diesem Grund würde die Schuldnerseite spätestens jetzt einen Widerspruch einreichen. Erfolgt dieser Schritt, dann käme es zu einer Gerichtsverhandlung. Und in dieser würden die Richter:innen genauer prüfen, welche Seite wirklich einen Anspruch hat und ob eine Verweigerung einer Zahlung tatsächlich in Ordnung war.

Sollte nach dem gerichtlichen Mahnbescheid noch immer nicht gezahlt werden, und keine Gegenklage kommen, dann sendet das Gericht im Laufe der Prozedur den Gerichtsvollzieher los. Dieser würde sich aus dem vorhandenen Vermögen der Schuldnerpartei bedienen und dessen Eigentum beschlagnahmen. Mit diesen Vermögenswerten würde man dann versuchen die Rechnung zu begleichen.

Vorsicht: Verjährung

Worauf Gläubiger unbedingt achten sollten ist, dass finanzielle Forderungen einer Verjährung unterliegen. Wer das Verfahren nicht korrekt durchführt und den Zahlungsverzug nicht richtig durchsetzt, bei dem könnte es passieren, dass nach drei Jahren die Schulden verjährt sind. Genaueres dazu können Sie im § 195 BGB nachlesen.

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Auslagerung vom Mahnwesen

Ein Mahnverfahren mit allen seinen Feinheiten ist ein Thema, bei dem es auf viele Details ankommt. Es gibt unzählige Regelungen zu beachten und Termine einzuhalten. Wenn man sich damit auskennt, ein standardisierter Ablauf, der im Prinzip immer wieder gleich ist. Aus diesem Grund haben sich Inkassofirmen darauf spezialisiert für ihre Kunden genau das zu tun. Sie treiben offene Rechnungen für sie ein und kümmern sich um alle notwendigen Schritte.

Zahlungsausfälle vermeiden

Damit es gar nicht so weit kommt, ist es vor allem für Unternehmer empfehlenswert mit Auskunfteien zusammenzuarbeiten. Zur Verfügung stehen die SCHUFA oder die Creditreform und noch einige andere. Solche Firmen sammeln Daten über das Zahlungsverhalten von privaten Haushalten und von anderen Unternehmen. So können Sie von Anfang an sicherstellen, dass Sie nicht an Menschen geraten, mit denen Sie sich später ewig herumschlagen müssen, weil sie ihre Rechnungen nicht begleichen. Gleiches gilt für Vermieter. Auch für sie ist es empfehlenswert beim Vermieten einer Wohnung darauf zu achten, dass es keine negative Schufa der Interessenten gibt. Dann ersparen sie sich später das eine oder anderen Mahnverfahren und diese hoch komplexe Mahnwesen.

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