Welche Rechte haben Mieter bei einer Wohnungsbesichtigung?

Welche Rechte haben Mieter bei einer Wohnungsbesichtigung?

Sie haben ein neues Zuhause gefunden und möchten aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen? Sobald Sie Ihren Mietvertrag beenden, beginnt für den Vermieter die Suche nach einem passenden Nachmieter. Immerhin möchte er die Wohnung möglichst lückenlos weitervermieten, um kein Geld zu verlieren. In den kommenden Wochen stehen also Wohnungsbesichtigungen an. Doch, was sind Ihre Rechte als Mieter?

Sie haben ein neues Zuhause gefunden und möchten aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen? Sobald Sie Ihren Mietvertrag beenden, beginnt für den Vermieter die Suche nach einem passenden Nachmieter. Immerhin möchte er die Wohnung möglichst lückenlos weitervermieten, um kein Geld zu verlieren. In den kommenden Wochen stehen also Wohnungsbesichtigungen an. Doch, was sind Ihre Rechte als Mieter? Muss der Vermieter seinen Besuch ankündigen? Wie viele Besichtigungen müssen Sie dulden? Was passiert, wenn Sie Ihrem Vermieter die Wohnungsbesichtigung verbieten? Wir erklären Ihnen, warum bestimmte Rechte Mieter Wohnungsbesichtigung und Mietvertragsabschluss erleichtern können.

Ihre Rechte als Mieter

Das Wichtigste zum Thema, warum bestimmte Rechte Mieter Wohnungsbesichtigung und Mietvertragsabschluss erleichtern können, zuerst: In Ihrer Wohnung haben Sie das Hausrecht. Das heißt, Sie können anderen Personen den Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten untersagen. Auch Ihr Vermieter sowie Miet- und Kaufinteressenten dürfen Ihre Wohnung nicht ohne Grund besichtigen. Soll die Wohnung jedoch neu vermietet oder verkauft werden, handelt es sich um einen triftigen Grund. In diesen Fällen müssen Sie einem Besuch zustimmen und Ihrem Vermieter sowie potenziellen Interessenten den Zutritt erlauben.

Weitere zulässige Gründe für eine Besichtigung sind:

  • Begutachtung von Mängeln: Schimmelige Wand, Wasserschaden an der Decke oder eine defekte Heizung? Haben Sie einen Mangel gemeldet, besteht das Recht, diesen zu überprüfen.
  • Besuch vom Handwerker: Wurde der Schaden repariert, darf der Vermieter das Ergebnis begutachten.
  • Modernisierung: Möchte der Eigentümer die Wohnung modernisieren, hat er Besichtigungsrecht. So kann er sich vorab einen Eindruck von der Mietwohnung machen.
  • Begründeter Verdacht auf vertragswidrige Nutzung: Besteht der Verdacht, dass Sie die Räumlichkeiten entgegen Ihres Vertrags nutzen (zum Beispiel durch eine unerlaubte Untervermietung), hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse, die Wohnung zu sehen. Weigern Sie sich, kann er gerichtlich gegen Sie vorgehen.
  • Begründeter Verdacht auf Verletzung der Sorgfalts- und Obhutspflicht: Das Gleiche gilt, wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Mietwohnung vernachlässigen oder verwahrlosen lassen. In diesem Fall ist der Hauseigentümer berechtigt, sich über den Zustand der Wohnung zu informieren.
  • Abgaswegprüfung: Um die Abgaswege in der Wohnung zu überprüfen, haben Schornsteinfeger und Vermieter laut Gesetz Besichtigungsrecht.

Wichtig ist, dass Sie über den Besuch schriftlich sowie mindestens 24 Stunden vorher informiert werden. Bei regulären Besichtigungen sollten es mehrere Tage Vorlaufzeit sein. Müssen dringende Reparaturen durchgeführt werden, reichen hingegen kürzere Zeiten aus. Ist in Ihrer Wohnung zum Beispiel ein Rohr geplatzt, gilt es, schnell zu handeln. Ebenso bei anderen Gefahrensituationen wie Feuer.

Vermieter Zugang gewähren

Generell besteht ein Unterschied zwischen der Besichtigung und dem Betreten einer Wohnung. So darf Ihr Vermieter Ihre Wohnung beispielsweise in einem Mängelfall zwar betreten, aber nicht besichtigen. Das heißt, dass Sie als Mieter Ihrem Vermieter keinen Zugang zu den Räumlichkeiten gewähren müssen, in denen keine Mängel vorliegen. Das Gleiche gilt bei Handwerksarbeiten sowie in den folgenden Fällen:

  • Einbau von Rauchmeldern: Laut Gesetz ist der Eigentümer verpflichtet, in sämtlichen Wohnräumen Rauchmelder anzubringen. Dazu zählen Schlaf-, Kinder- und Wohnzimmer sowie der Flur.
  • Gerätewartung: Technische Geräte, wie Heizung, Warmwassertherme und Co., müssen jährlich gewartet sowie überprüft werden.
  • Zählerstände: In regelmäßigen Abständen ist es erforderlich, die Zählerstände für Strom, Wasser oder Gas abzulesen. Dies basiert unter anderem auf einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt aus dem Jahr 2014.

All diese Maßnahmen dienen der Instandhaltung oder Modernisierung. Folglich müssen Sie den Besuch Ihres Vermieters laut Mietrecht dulden. Tun Sie dies nicht, kann er unter Umständen einen Besuch gerichtlich erzwingen.

Betreten nur in eigener Anwesenheit

Ihr Vermieter darf sich keinen Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen, wenn Sie nicht anwesend sind. Selbst, wenn er einen Zweitschlüssel besitzt, ist dies nicht erlaubt. Ansonsten handelt es sich um Hausfriedensbruch. Sollte sich Ihr Vermieter obendrein mit Gewalt Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. In diesem Fall sollten Sie die Polizei sowie einen Anwalt hinzuziehen.

Sie können eine Besichtigung als Mieter weiterhin ablehnen, wenn Ihr Vermieter aus reiner Neugier mal nach dem Rechten sehen möchte. Neugier ist kein zulässiger Grund, eine Wohnung zu besichtigen. Etwaige Klauseln im Mietvertrag, die ein pauschales Besichtigungsrecht einräumen, sind laut Mietrecht grundsätzlich unwirksam.

Wohnungsbesichtigungen bei der Nachmietersuche

Damit Wohnungsbesichtigungen für alle Beteiligten stressfrei und gut ablaufen, gibt es einige Dinge zu beachten:

1. Ankündigung

Wie bereits erwähnt, ist der Vermieter verpflichtet, alle Termine mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich anzukündigen. So können Sie sich auf den Besuch mit den Mietinteressenten vorbereiten, Ihre Wohnung aufräumen und in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Der Vermieter sollte sich an die vereinbarten Termine halten und keine kurzfristigen Änderungen vornehmen – es sei denn, es liegt ein dringender und unvermeidbarer Grund vor. Sollten Sie den Termin absagen, sollten Sie zwei bis drei Ersatztermine vorschlagen. Triftige Gründe, warum Sie absagen, sind zum Beispiel

  • Krankheit,
  • Urlaub
  • oder Überstunden.

2.  Besichtigungszeiten

Sämtliche Termine sollten werktags zwischen 10 und 13 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr stattfinden. Auf diese Weise halten Sie die Ruhezeiten ein, die in der Regel in der Hausordnung stehen. Samstage gelten im Übrigen als Werktage und sind für Besichtigungen akzeptabel. An Sonn- und Feiertagen sowie zu frühen Morgen- oder späten Abendstunden sind Besichtigungen unzulässig. Sie sind berufstätig? Dann ist Ihr Vermieter dazu verpflichtet, eine zumutbare Feierabendzeit (nach 18 Uhr) vorzuschlagen.

3. Anzahl der Besichtigungstermine

Zwar hat Ihr Vermieter das Recht, Ihre Wohnung zu besichtigen, das bedeutet jedoch nicht, dass er unbegrenzt viele Besichtigungen durchführen darf. Sie sind nicht verpflichtet, die Wohnung mehrmals pro Woche für längere Zeit zur Verfügung zu stellen. Ein Besichtigungstermin pro Woche für maximal drei bis vier Interessenten gilt allgemein als angemessen.

4. Ihre Privatsphäre

Die Wahrung Ihrer Privatsphäre ist ein weiterer wichtiger Punkt in Bezug auf Ihre ‚Rechte Mieter Wohnungsbesichtigung‘. Sie haben wie erwähnt das Hausrecht in Ihrer Wohnung. Wenn Sie nicht möchten, dass Miet- und Kaufinteressenten Fotos von Ihnen oder Ihren persönlichen Gegenständen machen, ist dies völlig in Ordnung. Sie können sogar verlangen, dass bestimmte Bereiche der Wohnung ausgelassen werden, wenn dies Ihre Privatsphäre beeinträchtigt.

5. Verweigerung der Besichtigung

Was passiert, wenn eine Wohnungsbesichtigung untersagen? Sollten Sie eine Wohnungsbesichtigung verweigern, könnte dies rechtliche Konsequenzen haben. Verzögert sich beispielsweise die Suche nach einem Nachmieter, verliert der Vermieter unter Umständen bares Geld. Das Gleiche gilt, wenn Schäden nicht rechtzeitig repariert werden. In schwerwiegenden Fällen kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. Daher ist es wichtig, Ihre ‚Rechte Mieter Wohnungsbesichtigung‘ sorgfältig abzuwägen und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu handeln.

Neuvermietung nur nach Kündigung

Grundsätzlich ist die Neuvermietung Ihrer Wohnung ausschließlich nach Ihrer Kündigung möglich. Solange der bestehende Mietvertrag noch gültig ist, kann Ihr Vermieter die Wohnung nicht einfach neu vermieten. Einzige Ausnahme: Eigenbedarf. Bei Eigenbedarf benötigt der Vermieter die vermietete Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder eine andere nahestehende Person. Sollte der Vermieter Eigenbedarf anmelden, gelten spezielle Regelungen für die Mietsache:

  • Der Vermieter muss den Eigenbedarf glaubhaft nachweisen.
  • Der Vermieter muss Sie schriftlich sowie fristgerecht über die Änderungen informieren.
  • Unter Umständen stehen Ihnen als Mieter Entschädigungen oder Hilfen beim Umzug zu.

Fazit

Haben Sie Ihre Wohnung gekündigt, sollten Sie sich gut mit dem Thema Rechte von Mietern bei einer Wohnungsbesichtigung beschäftigen. Unter anderem sollten Sie wissen, zu welchen Zeiten Sie einer Wohnungsbesichtigung zustimmen müssen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, da

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