Auf was Sie beim übersetzen einer Website achten sollten
- Digital
- Juni 19, 2020
Telefongespräche dürfen ohne das Einverständnis der beteiligten Personen in der Regel nicht aufgezeichnet werden. Jedes Gespräch zwischen zwei Privatpersonen ist rechtlich geschützt. Wenn Sie das Telefongespräch mit der anderen Person aufnehmen, verstoßen Sie gegen das Persönlichkeitsrecht und machen sich strafbar. Die Aufzeichnung darf auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn die Vertraulichkeit ohne Einverständnis missachtet
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