Darf man ein Gespräch mitschneiden?

Darf man ein Gespräch mitschneiden?

Telefongespräche dürfen ohne das Einverständnis der beteiligten Personen in der Regel nicht aufgezeichnet werden. Jedes Gespräch zwischen zwei Privatpersonen ist rechtlich geschützt. Wenn Sie das Telefongespräch mit der anderen Person aufnehmen, verstoßen Sie gegen das Persönlichkeitsrecht und machen sich strafbar. Die Aufzeichnung darf auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn die Vertraulichkeit ohne Einverständnis missachtet

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Telefongespräche dürfen ohne das Einverständnis der beteiligten Personen in der Regel nicht aufgezeichnet werden. Jedes Gespräch zwischen zwei Privatpersonen ist rechtlich geschützt. Wenn Sie das Telefongespräch mit der anderen Person aufnehmen, verstoßen Sie gegen das Persönlichkeitsrecht und machen sich strafbar. Die Aufzeichnung darf auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn die Vertraulichkeit ohne Einverständnis missachtet wird, müssen Verursacher mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen.

Es dreht sich nicht um den Inhalt des Telefongesprächs. Neben einem Telefongespräch ist das Wort einer Person ebenfalls geschützt. Im TV werden manchmal versteckte Video-Aufnahmen gezeigt. Die Personen sind verpixelt und die Stimme nachgesprochen oder verzerrt. Das gesprochene Wort einer Person darf ohne Bewilligung oder Rechtfertigungsgrund nicht genutzt werden. In diesem Artikel wird näher beschrieben, unter welchen Voraussetzungen Sie ein Gespräch mitschneiden dürfen und warum es strafbar ist.

Gesprächsaufzeichnung – Ja oder nein?

In der Regel sind Gesprächsaufzeichnungen gesetzlich untersagt. Es gibt jedoch Ausnahmesituationen, in denen die Aufzeichnung eines Gesprächs gestattet wird. Wenn es um die Verfolgung eines Straftäters geht, kann das Gericht die Telefonüberwachung einer verdächtigen Person anordnen. Durch die Aufzeichnung eines Telefongesprächs können potenzielle Straftaten verhindert werden. Möglicherweise können aus den Telefongesprächen auch wichtige Beweismittel durch Aussagen des potenziellen Täters widerlegt werden.

Ein Gericht könnte eine Telefonüberwachung auch genehmigen, wenn Beweismittel in einem Fall fehlen. In diesem Fall werden die Interessen beider Seiten genau überprüft und analysiert. Bei Beleidigungen kann es ebenfalls gestattet werden, ein Telefongespräch aufzuzeichnen. Die Aufnahme wird dann für die Beweismittel bei einer Unterlassungsklage verwendet. Oberste Priorität einer Telefonaufzeichnung ist die Wahrheitsfindung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann oder ob Sie ein Telefongespräch mitschneiden dürfen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. In diesem Fällen bietet sich ein selbstständiger Anwalt oder eine Kanzlei für Telekommunikationsrecht an.

Persönlichkeitsrecht

Wenn Sie ohne die Erlaubnis der anderen Personen ein Gespräch mitschneiden, verletzen Sie das Persönlichkeitsrecht jeder einzelnen Person. Es handelt sich um eine ernst zunehmende Straftat. Wie das Gespräch aufgezeichnet wird, spielt bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts keine Rolle. Es besteht jedoch ein Unterschied, ob es sich um ein geschäftliches oder ein privates Telefonat handelt. Im Privatleben ist es sogar verboten, als Drittperson unerlaubt ein anderes Gespräch zu belauschen. Diese Mithöraktion kann strafrechtlich belangt werden. Allerdings ist es für betroffene Personen kaum möglich, das Mithören zu beweisen.

Wenn Sie als Gesprächsteilnehmer andere Partner über das Mithören von anderen Personen informieren, können andere Gesprächspartner das Telefonat sofort beenden. Wenn das Gespräch weitergeführt wird, ist das Mithören von anderen Personen gestattet. Sie sollten bedenken, dass bereits der Versuch einer unerlaubten Gesprächsaufzeichnung strafrechtlich belangt werden kann. Wenn die Behörden bei den verdächtigen Personen Geräte zur Gesprächsaufzeichnung finden, können diese Geräte konfisziert werden. Neben dem Persönlichkeitsrecht wird das sogenannte “Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ verletzt. Dieses Recht ist Teil des Grundrechts.

Vertraulichkeit

Das Gesetz schützt nicht nur Ihre Persönlichkeitsrechte, sondern auch die Vertraulichkeit eines privaten Gesprächs. Belästigungen, Mobbing oder andere Drohungen fallen jedoch nicht unter die Persönlichkeitsrechte. Es handelt sich bei Belästigungen, Erpressungen oder Drohungen um einen Rechtfertigungsgrund. Allerdings sollten Personen diese Aufzeichnungen nicht veröffentlichen oder an Drittpersonen weitergeben. Die Aufzeichnungen können Beweismittel für eine Anzeige wegen Beleidigungen sein und werden an die zuständige Behörde übergeben. Die Strafverfolgungsbehörde wird die Aufnahmen dann auswerten und für eine potenzielle Anklage nutzen.

Einverständnis

Für andere Telefongespräche – also keine Straftaten oder Notfälle – ist es wichtig, dass sich der Gesprächsführer das Einverständnis aller beteiligten Gesprächspartner einholt. Für die Einwilligung müssen verschiedene Punkte beachtet werden. Die Einverständniserklärung sollte eigentlich schriftlich erfolgen. Bei einem Telefongespräch ist es jedoch ausreichend, dass Sie sich als Gesprächsführer eine mündliche Einwilligung einholen. Es ist wichtig, dass alle Gesprächspartner über die Verarbeitung und Weiterleitung der Daten ausführlich informiert werden.

Bei der Einverständniserklärung muss auch vermerkt werden, dass alle Gesprächsteilnehmer der Gesprächsaufzeichnung freiwillig zustimmen. In Fachkreisen spricht man hier auch von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung. Sie sollten bedenken, dass eine einfache Ankündigung nicht ausreicht. Gesprächsteilnehmer sollten bei der Zustimmung zur Gesprächsaufzeichnung beachten, dass die Aufnahmen auch veröffentlicht werden dürfen. Es ist wichtig, dass Sie sich an einen Fachanwalt wenden, der Sie bei Fragen zum Einverständnis von Telefongesprächen beraten kann.

Datenschutz

Durch den technologischen Fortschritt gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Telefongespräch mitzuschneiden. In Bezug auf den Datenschutz dürfen jegliche personenbezogene und persönliche Daten und Informationen nicht aufgezeichnet werden. Die Datenschutzgrundverordnung besagt auch, dass die Gesprächsinhalte nicht aufgezeichnet oder an Dritte weitergegeben werden. In Bezug auf den Datenschutz müssen die Gesprächsteilnehmer über alle Aspekte der Gesprächsaufzeichnung informiert werden. Nur, wenn die Gesprächsteilnehmer zu allen Informationen zugestimmt haben, verstößt man nicht gegen die Datenschutzgrundverordnung. Gesprächsführer sollten die Teilnehmer nicht nur darüber informieren, dass sie das Gespräch mitschneiden, sondern auch auf einem bestimmten Server speichern.

Was sind die Folgen einer unerlaubten Gesprächsaufzeichnung?

Rechtswidrige Mitschnitte von Telefonaten sind Straftaten. Im schlimmsten Fall muss der Verursacher mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen. Als Beschuldigter sollten Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt wenden. Die Person, die beim Gespräch aufgenommen wurde, kann sich die Kosten für einen Rechtsanwalt vom Beschuldigten erstatten lassen. Zudem ist der Beschuldigte verpflichtet, die Aufnahme zu vernichten. Wenn die beschuldigte Person nicht kooperiert, kann vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.

Wann kommt eine Aufzeichnung infrage?

Telefongespräche dürfen in Ausnahmesituationen auch aufgezeichnet werden. Im privaten Bereich ist es wichtig, dass alle Gesprächspartner von dem Mitschnitt wissen und mündlich eingewilligt haben. Wenn das Gespräch ohne Einverständniserklärung aufgenommen wird, machen Sie sich strafbar. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, die in diesem Abschnitt genauer erklärt werden. Sicherheits-, Rettungs- und Hilfsdienste dürfen Telefonate aufnehmen und speichern. In diesem Fall geht es um die Sicherheit von Personen. Eine weitere Ausnahme bilden geschäftliche Telefonate.

Bei den geschäftlichen Telefonaten muss es sich jedoch um betriebsinterne Vorfälle wie z. B. Reservationen, Auftragsbestellungen oder Stornierungen handeln. Die Ausnahmefälle betreffen Versand- und Warenhäuser, Hotels und Reiseagenturen. Bei Versicherungen und Banken können Gespräche ebenfalls aufgezeichnet werden. Kreditinstitute zeichnen Telefongespräche mit, wenn es um Devisenhandel oder Aktien geht. Die Gesprächsinhalte sind eine Absicherung für die Unternehmen und dienen zum Schutz der Auftraggeber und der Kunden. Es handelt sich um ein geschäftliches Telefonat, wenn die Gesprächsinhalte geschäftlich sind. Sollten zu viele private Informationen überwiegen, kann sich die Straflosigkeit aufheben.

Marketing

Call-Center sind im Telefonmarketing beschäftigt und versuchen, potenzielle Kunden zu kontaktieren. Unseriöse Anbieter erkennen Sie meistens daran, dass Sie private Informationen ohne Einwilligung von Ihnen haben möchten. Unternehmen können sich hier auch für einen kompetenten Telefonservice entscheiden. Online können Firmen nach Telefonservice Bielefeld, Dortmund, Wiesbaden, Köln, Hamburg oder Berlin suchen. Seriöse Telefonagenturen beschäftigen kompetente Mitarbeiter, die sich mit Gesprächsaufzeichnungen auskennen. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter die rechtlichen Vorgaben beachten. Der Telefonservice ist für die automatische Ansage zuständig und kann bei unterschiedlichen Kundenanfragen behilflich sein.

Fazit

Telefonmitschnitte sind in der Regel verboten. Für ein privates Telefongespräch müssen Sie sich die Einwilligung der anderen Gesprächsteilnehmer einholen, damit Sie strafrechtlich nicht belangt werden können. Die Einverständniserklärung kann mündlich erfolgen. Die Teilnehmer müssen jedoch detailliert über die Aufzeichnung, Speicherung und Verarbeitung der Daten informiert werden. Ausnahmefälle gibt es bei Anrufen des Sicherheits- und Rettungsdienstes sowie bei geschäftlichen Telefonaten. Es ist wichtig, dass Sie sich bei einem spezialisierten Fachanwalt über die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz bei Gesprächsaufzeichnungen informieren.

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