Das sollten Sie bei einer Unternehmensgründung beachten

Das sollten Sie bei einer Unternehmensgründung beachten

Bevor Sie mit Ihrer Unternehmungsgründung in Deutschland beginnen können, um als Freiberufler oder Einzelunternehmer zu arbeiten oder Ihr eigenes kleines Unternehmen zu gründen bedarf es sowohl Registrierungen als auch einiger Genehmigungen. Dazu gehören: Eine Aufenthaltserlaubnis, wenn relevant Eine Arbeitsgenehmigung, wenn relevant Sie müssen Ihr Unternehmen vom Finanzamt anerkennen lassen oder Sich bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt

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Bevor Sie mit Ihrer Unternehmungsgründung in Deutschland beginnen können, um als Freiberufler oder Einzelunternehmer zu arbeiten oder Ihr eigenes kleines Unternehmen zu gründen bedarf es sowohl Registrierungen als auch einiger Genehmigungen. Dazu gehören:

  • Eine Aufenthaltserlaubnis, wenn relevant
  • Eine Arbeitsgenehmigung, wenn relevant
  • Sie müssen Ihr Unternehmen vom Finanzamt anerkennen lassen oder
  • Sich bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt anmelden.

Die Regeln für eine Unternehmensgründung um als Selbstständiger in Deutschland zu arbeiten sind für deutsche Staatsangehörige und Ausländer, die gleichen. Die hier gegebenen Informationen geben nur einen groben Überblick. Wir empfehlen, dass Sie sich bei einer Unternehmensgründung in Deutschland immer von einem deutschen Wirtschaftsprüfer oder Finanzexperten beraten lassen.

 

Unternehmensgründung in Deutschland, wenn Sie ein Ausländer sind

Wenn Sie Bürger eines EU-Mitgliedsstaates sind, können Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben, indem Sie sich einfach beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Ihrer Gemeinde melden. Wenn Sie ein Bürger aus einem Nicht-EU-Land sind und eine Niederlassungserlaubnis besitzen, können Sie auch jederzeit ein Unternehmen gründen.

Wenn Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis besitzen (oder erhalten möchten), um in Deutschland als Freiberufler zu arbeiten oder ein Unternehmen als Einzelunternehmer gründen wollen, müssen Sie den Behörden gegenüber nachweisen, dass Ihr Unternehmen einen besonderen Bedarf oder ein wirtschaftliches Bedürfnis erfüllt, dass es der deutschen Wirtschaft zugutekommt und dass Sie über eine ausreichende finanzielle Sicherheit verfügen.

Arten von Unternehmensgründungen

Sie können entweder als Gewerbetreibender einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen (z. B. als Hersteller oder Verkäufer von Waren oder als Betreiber eines Cafés) oder als Angehöriger eines „freien Berufs“ (z. B. als Arzt, Buchhalter, Unternehmensberater, Künstler, Schriftsteller, Übersetzer und mehr). Es ist die Tätigkeit, die Sie ausüben werden, und nicht Ihre persönliche Qualifikation, die darüber entscheidet, in welche Kategorie Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit fällt. Die letzte Entscheidung liegt immer beim Finanzamt.

Rechtliche Strukturen für die Unternehmensgründung

Wenn Sie sich als Einzelunternehmer beim Gewerbeamt anmelden oder als Freiberufler beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen, erhält Ihr Unternehmen automatisch die Rechtsform des Einzelunternehmens. Das bedeutet, dass Sie die volle Kontrolle über Ihr Unternehmen haben, dass Sie kein Mindestkapital benötigen und dass Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen voll haften. Wenn Sie ein Kleinunternehmen als ein freiberufliches Dienstleistungsunternehmen betreiben wollen, müssen Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister als „Handelsgeschäft gegründetes Unternehmen“ eintragen lassen.

Alternativ werden Sie als Ein-Personen-GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Ihr eigener Mitarbeiter, was steuerlich vorteilhaft ist. Die Gesellschaft haftet mit Ihrem Vermögen, ist jedoch auf 25.000 EUR begrenzt, außer im Falle der Haftung für Bankkredite oder bei strafbaren Handlungen, bei denen das persönliche Vermögen haftet.

Ihr Unternehmen unterliegt den handelsrechtlichen Bestimmungen

Für die Eintragung einer Ein-Personen-GmbH in das Handelsregister müssen Sie einen Notar beauftragen. In der Regel können Sie die GmbH nur dann gründen, wenn Sie ein Unternehmen betreiben. Freiberufler sind davon ausgeschlossen. Für Ausnahmen erkundigen Sie sich am besten beim Handelsregister.

Eine UG (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) eignet sich für kleine Unternehmen, die Ihre Haftung beschränken wollen und nicht viel Eigenkapital benötigen.

Genehmigungen, Lizenzen und Tests für eine Unternehmensgründung

Bevor Sie Ihr Unternehmen gründen, müssen Sie herausfinden, ob Sie eine Genehmigung oder Lizenz für Ihre individuelle Arbeit benötigen oder ob Sie eine Prüfung Ihrer Fähigkeiten oder einen Kurs absolvieren müssen.

Darlehen zur Unternehmensgründung

Der Bund und die einzelnen Bundesländer in ganz Deutschland und der EU haben Förderprogramme zur Unterstützung von Existenzgründungen in Deutschland, insbesondere in Ostdeutschland. Dabei kann es sich um zinsgünstige Darlehen mit langen Rückzahlungsfristen und nicht rückzahlbare Zuschüsse handeln. Die KfW Bankengruppe verwaltet die wesentlichen Förderkredite des Bundes.

Die eigentliche Unternehmensgründung

Wenn Sie eine „professionelle Dienstleistung“ anbieten – z. B. als Journalist, Arzt oder Steuerberater – können Sie Ihr Unternehmen gründen, indem Sie beim örtlichen Finanzamt lediglich eine Steuernummer beantragen.

Alle anderen Unternehmensgründungen müssen beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der das Unternehmen tätig sein wird, angemeldet werden.

Die folgenden Papiere werden dazu benötigt:

  • Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (wenn relevant)
  • Je nach Branche, in der Sie arbeiten wollen (z. B. Gaststättengewerbe), eine Bewilligung/Genehmigung;
  • Eine Handwerkskarte oder eine Gewerbekarte, wenn Sie im Handel oder Handwerk arbeiten wollen;
  • Je nach Gemeinde zwischen 10 EUR und 40 EUR für die Anmeldegebühr.

Das Gewerbeamt wird andere zuständige Behörden in Ihrem Namen über die Unternehmensgründung informieren.

Dazu gehören das

  • Finanzamt
  • Unfallkasse
  • Amtsgericht (das elektronische Handelsregister)
  • Örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
  • Gewerbeaufsichtsamt (Arbeitsschutz).

Besteuerung

Sie können 8.130 EUR pro Jahr verdienen, ohne Steuern zu zahlen, danach zahlen Sie nach einem gestaffelten Tarif. Sobald Sie in einem Jahr mehr als 17.500 EUR verdienen, sind Sie umsatzsteuerpflichtig (Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer).

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